Verantwortlich für die Verarbeitung der erhobenen Daten ist die Hebamme. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Hebamme verpflichtet, die Vertragspartnerin darüber zu informieren, zu welchem Zweck Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen der Vertragspartnerin und der Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeitet die Hebamme personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten der Vertragspartnerin.
Die Hebamme übermittelt personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist und die Vertragspartnerin eingewilligt hat. Empfänger personenbezogenen Daten können andere Hebammen (bei Vertretung), die Krankenkasse und deren beauftragte Abrechnungszentren, Gesundheitsämter und Einrichtungen wie Krankenhäuser sein.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Die Hebamme bewahrt die personenbezogenen Daten der Vertragspartnerin so lange auf, wie dies für die Durchführung und Abrechnung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist die Hebamme dazu verpflichtet, diese Daten nach Abschluss der Behandlung mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Werden Anfragen zur Betreuung oder zu Kursen abgelehnt, löscht die Hebamme die hierfür erhobenen personenbezogenen Daten unverzüglich und vollständig.
Die Vertragspartnerin hat das Recht, über die sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch kann die Vertragspartnerin die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht der Vertragspartnerin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Dafür wendet die Vertragspartnerin sich bitte an die Hebamme. Die Vertragspartnerin hat das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn diese der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollte die Vertragspartnerin Fragen haben, kann sie sich gern an die Hebamme wenden.