AGB

Anette Diener
Hebamme
Fichtenstr. 40a
68535 Edingen-Neckarhausen
- nachfolgend Hebamme genannt -

Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten  
Hebamme und der Leitsungsempfängerin.

2.Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der jeweils gültigen Privatgebührenordnung des Bundeslandes.

(3) Nicht Gegenstand sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme der Leistungsempfängerin die entgangene Vergütung in Höhe der jeweils gültigenPrivatgebührenordnung des Bundeslandes in Rechnung.

(5) Die Hebamme kann gelegentlich kurzfristig Termine nicht wahrnehmen, wenn sie berufsbedingt zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

(6) Die Hebamme behält sich das Vorrecht, die Kursdurchführung bei weniger als 3 Teilnehmenden bis 2 Wochen vor Kursbeginn abzusagen. Die Vertragspartnerin wird dann per E-Mail darüber informiert. Eine Weiterleitung der Vertragspartnerin an geeignete Hebammenkollegin wird versucht.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

4. Wahlleistungen

(1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

1.a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde (z.B. spezielle Laboruntersuchungen, Kurse, Laserbehandlung, Rebozoritual).     

b) Falls die Inanspruchnahme der Leistungen der Hebamme nach Häufigkeit oder Umfang die nach der Hebammen-Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 134a SGB V abzurechnenden Leistungen übersteigt, wird die Hebamme die Vertragspartnerin insoweit vorher unterrichten. Die Vertragspartnerin bestätigt, darüber belehrt worden zu sein, dass sie verpflichtet ist, diese Kosten selbst zu übernehmen und privat zu bezahlen. 

Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich ihrerseits, die Hebamme über bereits in Anspruch genommene Leistungen bei einer anderen Hebamme zu informieren (z. B. wird nur ein Geburtsvorbereitungskurs von der Krankenkasse bezahlt). Sollten dadurch Leistungskontingente überschritten werden, besteht ebenfalls die Plficht, diese Leistungen privat zu bezahlen. 

(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

(3) Partnergebühr bei Geburtsvorbereitungskursen für Paare: Mit der Anmeldung zum Geburtsvorberitungskurs wird die Gebühr für die Begleitperson verbindlich fällig und ist nach Rechnungserhalt verpflichtend zu entrichten. Sie ist auch dann in voller Höhe fällig, wenn die Begleitperson an einzelnen oder allen Kursstunden nicht teilnehmen kann. 

5. Abrechnung

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnen die Hebammen die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, die Kosten übernimmt (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

(3)Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen,  
unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).  
 
Die Privatrechung wird anhand der aktuell gültigen Privatgebührenverordnung des jeweiligen Bundeslandes gestellt. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

(4)Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet.

(5)Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

6. Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die  
Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer  
angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges  
Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

7. Ausbildungsbetrieb

Die Hebamme bildet Studierende in den praktischen Anteilen des Hebammenstudiums aus und bieten Praktikumsplätze für Berufsinteressierte an. Eine Anwesenheit von Studierende/Schülerinnen/Praktikantinnen in der Sprechstunde und bei Kursen ist nach Einwilligung der Betreuten möglich. 

8. Weiteres

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

Die Vertragspartnerin bestätigt mit der Anmeldung ausdrücklich, mit diesen Bedingungen einverstanden zu sein. Sie bestätigt die Richtigkeit Ihrer Angaben.